Betreuung bei Fehlgeburt

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Hebammenbetreuung bei Fehlgeburten ab der vollendeten 18. Schwangerschaftswoche

Frauen, die nach der 18. Schwangerschaftswoche (SSW) eine Fehlgeburt erleiden, haben Anspruch auf die Unterstützung durch eine Hebamme. Diese lang erwartete Änderung ist am  1. September 2024 in Kraft getreten und stellt eine bedeutende Erweiterung der bisherigen Regelung dar.

Lang ersehnte Neuregelung

Bis dahin hatten Frauen, die sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft befanden und eine Fehlgeburt erlitten haben, keinen Anspruch auf die Hilfe einer Hebamme. Mit 1. September 2024 hat sich dies nun geändert. Die Neuregelung gewährt Frauen nun im Falle jeden Schwangerschaftsverlusts nach der 18. SSW Anspruch auf Hebammenbetreuung als Kassenleistung.

Das Österreichische Hebammengremium setzt sich seit geraumer Zeit dafür ein, dass Mütter, die einen Schwangerschaftsverlust erleiden mussten, eine Hebammenbegleitung im Wochenbett als Kassenleistung erhalten. Ab 1. September ist das nun gesetzlich möglich gemacht worden. Die letzten Wochen hat das Hebammengremium intensiv daran gearbeitet, die neue Regelung auch in der Praxis umzusetzen. Betroffene Frauen können sich in Zukunft unbürokratisch an eine Hebamme wenden. Dafür ist bei der Hebammensuche auf der ÖHG-Website eigens ein Suchbegriff „Betreuung nach Fehlgeburt und Totgeburt“ ergänzt worden.

Weitere Anliegen - Fehlgeburt verarbeiten:

Das Österreichische Hebammengremium engagiert sich auch nach diesem Fortschritt weiterhin für die Verbesserung der Versorgung von Frauen mit Schwangerschaftsverlust: Weitere Forderungen des ÖHG, wie die nach einer psychologischen bzw. psychotherapeutischen Begleitung sowie einer angemessenen Zeit für Rekonvaleszenz und Trauer, wurden leider noch nicht erfüllt und stehen als politische Forderung auf der Agenda des Hebammengremiums.

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