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Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Leben mit dem Baby

Pressekontakt

Lisbeth Christely, MSc
PR-Beauftragte des Österreichischen Hebammengremiums

Public Health PR GmbH
Albertgasse 1 A/6
1080 Wien
Tel.: +43 1 6020 530
Mobil: +43 699 123 91 631
E-Mail:
lisbeth.christely@publichealth.at

 

Link:  alle ÖHG Presseaussendungen im APA OTS Pressroom.

 

 

Aktuelle Presseinformationen und -aussendungen

Presseinformation, 30.8.2024:

Hebammenbetreuung bei Fehlgeburten ab der vollendeten 18. Schwangerschaftswoche

Frauen, die nach der 18. Schwangerschaftswoche (SSW) eine Fehlgeburt erleiden, erhalten künftig Anspruch auf die Unterstützung durch eine Hebamme. Diese lang erwartete Änderung tritt ab 1. September 2024 in Kraft und stellt eine bedeutende Erweiterung der bisherigen Regelung dar, die bislang nur bei Totgeburten und Geburten ab einem Geburtsgewicht von mehr als 500 Gramm Hebammenbeistand vorsah.

Lang ersehnte Neuregelung 

Wird ein Kind mit mehr als 500 Gramm tot geboren oder verstirbt es während der Geburt, spricht man von einer Totgeburt, bei weniger als 500 Gramm von einer Fehlgeburt. Bisher hatten Frauen, die sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft befanden und eine Fehlgeburt erlitten haben, keinen Anspruch auf die Hilfe einer Hebamme. Ab 1. September 2024 wird sich dies nun ändern. Die Neuregelung gewährt Frauen nun im Falle jeden Schwangerschaftsverlusts nach der 18. SSW Anspruch Hebammenbetreuung als Kassenleistung. 

Gerlinde Feichtlbauer, Präsidentin des Österreichischen Hebammengremiums, betont: „Das ÖHG setzt sich seit geraumer Zeit dafür ein, dass Mütter, die einen Schwangerschaftsverlust erleiden mussten, eine Hebammenbegleitung im Wochenbett als Kassenleistung erhalten. Somit kann zugunsten dieser sehr vulnerablen Gruppe von Familien zumindest ein Teilerfolg gefeiert werden. Wir haben die letzten Wochen intensiv daran gearbeitet, die neue Regelung auch in der Praxis zum Vorteil für alle Betroffenen und Beteiligten umzusetzen.“  Betroffene Frauen können sich in Zukunft unbürokratisch an eine Hebamme wenden. Dafür ist bei der Hebammensuche auf der ÖHG-Website eigens ein Suchbegriff [„Betreuung nach Fehlgeburt und Totgeburt“] ergänzt worden. 

Weitere Anliegen im Bundeskanzleramt deponiert 

Das Österreichische Hebammengremium engagiert sich auch nach diesem Fortschritt weiterhin für die Verbesserung der Versorgung von Frauen mit Schwangerschaftsverlust. Feichtlbauer erläutert: „Weitere Forderungen des ÖHG, wie die nach einer psychologischen bzw. psychotherapeutischen Begleitung sowie einer angemessenen Zeit für Rekonvaleszenz und Trauer, wurden leider noch nicht erfüllt. Diese Anliegen sollen nun in einer vom Bundeskanzleramt eingerichteten Arbeitsgruppe besprochen werden. Bei der nächsten Tagung im Herbst dieses Jahres werden etwaige Entscheidungen und weitere Schritte besprochen.“

 

Presseinformation, 30.4.2024:

5. Mai, Internationaler Hebammentag:
Hebammenbetreuung im Wochenbett ist essenziell wichtig für die Mutter und das Kind

Jedes Jahr am 5. Mai findet der Internationale Hebammentag statt. Hebammen auf der ganzen Welt machen auf die Bedeutung von Hebammenarbeit für die Gesellschaft und aktuelle Herausforderungen aufmerksam.

„Mit dem neuen Gesamtvertrag, der seit 1.1.2023 gilt, haben wir uns gemeinsam mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger vorgenommen, mehr Hebammen-Kassenstellen und damit eine bessere Versorgung der Frauen und Kinder im Wochenbett zu erreichen. Jetzt sehen wir erste positive Anzeichen. Die Versorgungslage wird besser“, freut sich Gerlinde Feichtlbauer, Präsidentin des Österreichischen Hebammengremiums, der Kammer aller 2.800 Hebammen in Österreich.

„Frauen und ihre Neugeborenen verlassen das Krankenhaus immer früher nach der Geburt – dementsprechend wichtig ist die postpartale Versorgung der Frauen und Neugeborenen zu Hause. Hebammenvisiten im Wochenbett sind ja auch aus gutem Grund eine Leistung der Sozialversicherung in Österreich, auf die die Frauen Anspruch haben“, sagt Feichtlbauer.

Hebammenbetreuung im Wochenbett ist eine Kassenleistung

Für die außerklinische Hebammenarbeit gibt es seit 1.1.2023 einen neuen Gesamtvertrag zwischen dem ÖHG und dem Dachverband der Sozialversicherungsträger, der besonderes Augenmerk auf die Betreuung der Frauen und der Kinder nach der Geburt legt. Höhere Kassentarife und zeitgemäße Teilzeit-Kassenverträge sollen die Versorgungslage für alle Frauen in Österreich verbessern und die Entlohnung von frei praktizierenden Hebammen an die Hebammen-Gehälter im Krankenhaus heranführen.

Und tatsächlich ist die Versorgungssituation für die Frauen und die Babys nach der Geburt besser geworden. Die rein rechnerische Kennzahl, wie viele Geborene auf eine Kassenhebamme kommen, hat sich von durchschnittlich 303 im Jahr 2022 auf aktuell 211 Geborene pro Kassenhebamme verbessert. Das hat einerseits mit der steigenden Hebammenzahl zu tun und andererseits auch mit der sinkenden Geburtenzahl. 

Mehr Kassenhebammen, bessere Versorgung der Frauen und Babys

Geborene im Jahr 2021 2022: Hebammen mit Kassenvertrag Geborene pro KV-Hebamme Geborene im Jahr 2023 (Statistik Austria) Hebammen mit Kassenvertrag Geborene pro KV-Hebamme
Burgenland 2.141 6 375 1.975 8 247
Kärnten 4.463 21 213 4.201 32 131
Niederösterreich 14.503 63 230 13.484 84 161
Oberösterreich 14.797 50 296 13.637 56 244
Salzburg 5.453 16 341 5.085 28 182
Steiermark 10.691 31 345 10.339 38 272
Tirol 7.428 48 155 6.741 42 161
Vorarlberg 4.009 5 802 3.878 4 970
Wien 19.142 33 580 17.956 75 239
Österreich 82.627 273 303 77.296 367 211

Quellen: Statistik Austria. Österreichisches Hebammengremium, März 2024.

Gerlinde Feichtlbauer: „In den Berechnungen für einen Kassenvertrag wird davon ausgegangen, dass eine Vollzeit-Kassenhebamme pro Jahr 180 Frauen und Kinder betreuen kann. Wir sind aktuell noch ein Stück weit entfernt davon, dass jede Frau, die das möchte, eine Kassenhebamme für die Wochenbettbetreuung finden kann. Aber die Entwicklung der Versorgungssituation ist positiv.“

Bis zu 13 Hebammenvisiten im Wochenbett bezahlt die Krankenkasse

In den ersten Tagen nach der Geburt kommt die Hebamme täglich zum Hausbesuch, danach bei Bedarf bis zur 8. Woche bzw. bis zur 12. Woche nach Kaiserschnitt, Frühgeburt und bei Mehrlingsgeburt. Die Hebamme mit Kassenvertrag verrechnet ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse. Bei einer Wahlhebamme trägt die Frau die Kosten selbst und kann diese bei der Krankenkasse einreichen. Rückerstattet werden 80 Prozent des Kassentarifs.

Die Kassenhebamme bekommt aktuell 68 Euro für einen Hausbesuch im Wochenbett. Darin ist die so genannte Strukturpauschale in Höhe von 18,50 Euro bereits eingerechnet. Kassenhebammen bekommen diese zusätzlich zum Kassentarif für Administration, Dokumentation usw.. Wer eine Wahlhebamme in Anspruch nimmt, bekommt 80 Prozent des Kassentarifs (ohne Strukturpauschale) erstattet.

Was macht die Hebamme bei einer Wochenbettvisite?

Eine zentrale Aufgabe jeder Hebammenvisite im Wochenbett ist es sicherzustellen, dass bei Mutter und Kind alle Veränderungen so verlaufen, wie sie sollen. Viele Komplikationen lassen sich durch das Erkennen früher Anzeichen und entsprechende Gegenmaßnahmen vermeiden. Vorbeugende Maßnahmen sind wesentlicher Bestandteil der Wochenbettbetreuung.

  • Die Hebamme untersucht die Mutter und das Neugeborene, um sicherzustellen, dass alle Prozesse und Veränderungen so verlaufen, wie sie sollen.
  • Sie kontrolliert die Rückbildungsprozesse im Körper der Frau und zeigt ihr, wie sie diese unterstützen kann.
  • Sie kontrolliert etwaige Geburtsverletzungen der Frau und deren Heilung.
  • Sie kontrolliert den Wochenfluss (Lochien).
  • Die Hebamme hilft dabei, zwischen dem normalen „Baby Blues“ und einer Wochenbettdepression, die 15 bis 20 Prozent aller jungen Mütter erleben, zu unterscheiden und verweist – wenn nötig – auf kompetente Beratungsstellen und Therapeuten.
  • Sie berät zum Thema Stillen bzw. Ernährung des Neugeborenen.
  • Sie unterstützt die Entwicklung einer gesunden Stillbeziehung und hilft bei Stillproblemen.
  • Sie kontrolliert die Entwicklung, das Gewicht, die Ausscheidungen des Neugeborenen.
  • Sie kümmert sich um die Nabelpflege bzw. leitet diese an.
  • Sie kontrolliert die Haut, achtet auf Neugeborenengelbsucht.
  • Sie hat gute Tipps für die Babypflege.
  • Sie erledigt die Blutabnahme für das Stoffwechselscreening.
  • Sie führt Prophylaxen durch (u.a. Vitamin K).

 Social Media Kampagne für Hebammenarbeit

Seit Anfang April läuft eine Videokampagne des Österreichischen Hebammengremiums in den Sozialen Medien, die über die Kompetenzen und Leistungen von Hebammen informiert.

Die Wochenbett-Visite durch eine Hebamme als Kassenleistung ist vielen Schwangeren zu wenig bekannt. Das Hebammengremium stellt sie in der Informationskampagne vor und ruft dazu auf, sich rechtzeitig eine Hebamme auch für den Zeitraum nach der Geburt zu suchen.

Facebook https://www.facebook.com/profile.php?id=61557699763223

Instagram https://www.instagram.com/hebammen.at/

YouTube https://www.youtube.com/channel/UCE2g4jW26VFMYI3-mQDLGhw

Frauen in Österreich können Hebammen-Hilfe jederzeit selbstständig in Anspruch nehmen, ohne ärztliche Zuweisung.

Frei praktizierende Hebammen können mit Kassenvertrag oder als Wahlhebamme arbeiten.

Diese Hebammen-Leistungen bezahlen die Sozialversicherungen:

In der Schwangerschaft:

  • Hebammen-Beratung im Mutter-Kind-Pass, 18. – 22. SSW
  • 1 Hausbesuch bzw. Sprechstunde in der Hebammenordination, ab 32. SSW
  • Bei geplanter Hausgeburt:
    8 Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination, ab der 22. SSW (erforderlichenfalls ab der 12. SSW)
  • Bei geplanter ambulanter Geburt:
    2 Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination, ab der 22. SSW (erforderlichenfalls ab der 12. SSW)

Geburt:

  • Geburt im Krankenhaus, Hausgeburt, Geburt in der Hebammenpraxis

Im Wochenbett:

  • Täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt (bzw. bis zum 6. Tag nach Kaiserschnitt, Frühgeburt, Mehrlingsgeburt)
  • 6 bzw. 7 weitere Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination vom 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt bei Bedarf (bzw. bis zur 12. Woche nach Kaiserschnitt, Frühgeburt, Mehrlingsgeburt)
  • Telefonberatung und telemedizinische Betreuung bei Bedarf

Tabelle: Hebammen nach Bundesland und Geburtenanzahl

Geborene im Jahr 2023 (Statistik Austria) Hebammen (angestellt und frei praktizierend) Kennzahl: Geborene pro Hebamme
Burgenland 1.975 74 27
Kärnten 4.201 195 22
Niederösterreich 13.484 486 28
Oberösterreich 13.637 489 28
Salzburg 5.085 194 26
Steiermark 10.339 319 32
Tirol 6.741 284 24
Vorarlberg 3.878 145 27
Wien 17.956 561 32
Österreich 77.296 2.747 28

Stand: März 2024. Daten: Österreichisches Hebammengremium, März 2024.
Quelle: Statistik Austria, Vorläufige Ergebnisse der natürlichen Bevölkerungsbewegung
nach Bundesländern 2023.

Tabelle: Hebammen im Krankenhaus und frei praktizierend

Immer mehr Hebammen arbeiten in der freien Praxis bzw. arbeiten zusätzlich zur Anstellung im Krankenhaus und auch frei praktizierend Praxis. Dieser Trend hält seit Jahren an.

Hebammen, nur im KH angestellt Hebammen, nur frei praktizierend Hebammen, angestellt und frei praktizierend Alle Hebammen
Burgenland 20 21 33 74
Kärnten 24 49 122 195
Niederösterreich 64 95 327 486
Oberösterreich 122 89 278 489
Salzburg 43 43 108 194
Steiermark 71 88 160 319
Tirol 93 67 124 284
Vorarlberg 48 34 63 145
Wien 157 113 291 561
Österreich 642 599 1.506 2.747

Stand: März 2024. Daten: Österreichisches Hebammengremium, März 2024.

Tabelle: Hebammen mit Kassenvertrag

Hebammen-Betreuung ist eine Leistung der Sozialversicherung in Österreich, auf die die Frauen Anspruch haben. Die – rein rechnerische – Kennzahl, wie viele Geborene pro Jahr auf eine Hebamme mit Kassenvertrag kommen, ermöglicht u.a. den Vergleich der Situation in den Bundesländern.  

Damit alle Frauen, die das möchten, zum Beispiel eine Hebamme für die Betreuung im Wochenbett finden können, braucht es mehr Kassenstellen, in einigen Bundesländern sogar deutlich mehr Kassenstellen. 

Geborene im Jahr 2023 (Statistik Austria) Hebammen mit allgem. Kassenvertrag Kennzahl: Geborene pro Kassenvertrags-Hebamme
Burgenland 1.975 8 247
Kärnten 4.201 32 131
Niederösterreich 13.484 84 161
Oberösterreich 13.637 56 244
Salzburg 5.085 28 182
Steiermark 10.339 38 272
Tirol 6.741 42 161
Vorarlberg 3.878 4 970
Wien 17.956 75 239
Österreich 77.296 367 211

Stand: März 2024. Daten: Österreichisches Hebammengremium, März 2024.

Presseaussendungen 2023

5. Mai, internationaler Hebammentag: Hebammengremium fordert leitliniengerechte Eins-zu-eins-Betreuung
Jedes Jahr am 5. Mai findet der internationale Hebammentag statt. „Wissenschaft und Praxis näher zusammenbringen“ lautet das diesjährige Motto.

Erster Hebammenball Österreichs am 5. Mai 2023 im Wiener Rathaus
Endlich wieder zusammenkommen nach Corona, sich austauschen, plaudern und tanzen – das Wiener Hebammengremium lädt zum ersten Hebammenball Österreichs im Wiener Rathaus ein.

12. und 13. April in Salzburg: Mehr als 500 Hebammen beim Österreichischen Hebammenkongress
Der Österreichische Hebammenkongress findet heuer am 12. und 13. April im Kongresshaus in Salzburg statt. Mehr als 500 Hebammen werden an dem zweitägigen Fortbildungsprogramm teilnehmen.

Dienstag, 21.2.2023, AK und ÖHG Pressekonferenz: Die Zukunft der Hebammen-Betreuung sichern
PDF: ÖHG Presseinformation
PDF: Präsentation der Studie Hebammen-Personalprognose bis 2032, Gesundheit Österreich.

Betrifft: Beleghebammengeburten in NÖ Kliniken
Heute wurden Gespräche zwischen dem Österreichischen Hebammengremium und der NÖ Landesgesundheitsagentur aufgenommen und sollen rasche Lösung bringen.

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