Kassentarife

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Für eine Reihe von Hebammenleistungen gibt es einen Kassentarif, das heißt die Krankenkassen in Österreich übernehmen die Kosten dafür. Das sind die Hebammenleistungen, die von der Krankenkasse bezahlt werden:

Die wichtigsten aktuellen Kassentarife für die genannten Hebammenleistungen: 

Die aktuellen Kassentarife der österreichischen Krankenkassen für Hebammenleistungen finden Sie unter diesem Link:
Tarifpositionen Hebammen 2025

Die darin angeführten Leistungen bezahlt die Krankenkasse. Die Hebamme mit Kassenvertrag rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Für Leistungen, für die es einen Kassentarif gibt, darf die Kassenhebamme weder ein Privathonorar fordern, noch entgegennehmen.

Werden in der Tarifübersicht angeführte Leistungen durch eine Wahlhebamme erbracht, erstattet die Krankenkasse bis zu 80% der angeführten Kassentarife. Die Strukturpauschale wird bei Wahlhebammen nicht erstattet. Außerdem erstattet die Krankenkasse Honorarnoten von Wahlhebammen im ersten Jahr ihrer Berufstätigkeit als Hebamme nicht.  

Für Leistungen einer Hebamme, die über die Krankenkassentarife hinaus gehen, erfolgt keine Kostenrückerstattung durch die Krankenkassen. Das können z.B. sein:

Geburtsvorbereitung, Geburtsbegleitung im Krankenhaus durch Mitnahme der eigenen Hebamme, Rückbildungsgymnastik etc.

Mit der praktischen Hebammensuche finden Sie mit wenigen Klicks eine Hebamme in Ihrer Nähe – zudem können Sie die Suche im Bezug auf Ihre gewünschten Hebammen-Leistungen eingrenzen.

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