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Mutterschutz & Frühkarenz

Mutterschutz 

Um dich und dein Kind zu schützen gibt es den Mutterschutz. In Österreich beginnt das absolute Beschäftigungsverbot (der sogenannte Mutterschutz) 8 Wochen vor der Geburt.

Der Mutterschutz wird rechtlich über das Mutterschutzgesetz geregelt. Grundsätzlich gilt der Mutterschutz unabhängig von Staatsbürgerschaft, Alter, Einkommen, Familienstand, Dauer des Arbeitsverhältnisses und Beschäftigungsausmaß.

Laut Gesetz musst du deinen Arbeitgeber umgehend über deine Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin in Kenntnis setzen, spätestens jedoch vier Wochen vor Beginn der Schutzfrist, also zwölf Wochen vor dem Geburtstermin.

Dein Arbeitgeber muss ab der Bekanntgabe verschiedene Schutzbestimmungen einhalten.

  1. Dein Arbeitsplatz darf keine Gefahr oder Risiko für dich und dein Kind darstellen und muss für deine Gesundheit unschädlich sein.
  2. Du darfst keine schweren körperlichen Arbeiten, wie Heben oder Tragen schwerer Lasten, verrichten.
  3. Langes Stehen am Stück (beispielsweise über vier Stunden nach der 20. Schwangerschaftswoche) oder ausschließliches Sitzen ist nicht erlaubt.
  4. Deine Umgebung muss rauchfrei sein.
  5. Es darf keine Gefahr einer Berufskrankheit bestehen.
  6. Fließbandarbeit und arbeiten unter Zeitdruck sind verboten.
  7. Nachts darfst du nur in Ausnahmefällen bis maximal 23 Uhr arbeiten. Die anschließende Ruhepause von 11 Stunden muss gewährleistet sein.
  8. An Sonn- und Feiertagen darfst du nur mit Sonderregelungen arbeiten. Hier sind ebenfalls anschließende Ruhepausen einzuhalten.
  9. Du darfst keine Überstunden mehr machen.
  10. Es muss möglich sein, dass du dich in der Arbeit jederzeit irgendwo ausruhen kannst.

Sind die obengenannten Punkte nicht einhaltbar, muss innerbetrieblich eine andere Stelle bei gleichen Bezügen angeboten werden, bzw. bei keiner anderen Beschäftigungsmöglichkeit eine Freistellung mit Weiterzahlung des Durchschnittseinkommens in Erwägung gezogen werden.

Acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beginnt dann die Schutzfrist mit einem absoluten Beschäftigungsverbot. Diese Zeit ist meist als „Mutterschutz“ bekannt und reicht auch noch in die ersten Wochen nach der Geburt.

 

Frühkarenz

In manchen Fällen kann es sein, dass das Weiterarbeiten für Mutter und/oder Kind eine Gefahr für Gesundheit und Leben darstellt. Hier kann um einen vorzeitigen Mutterschutz – die umgangssprachliche „Frühkarenz“ – angesucht werden. Man braucht hierfür eine fachärztliche Bestätigung vom Amtsarzt bzw. dem Arzt der Arbeitsinspektion.

 

Kündigungs- und Entlassungsschutz

Eine werdende Mutter darf ab Bekanntgabe der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt ihres Kindes nicht gekündigt oder entlassen werden. Hier spielt es keine Rolle, ob sie in einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsverhältnis steht. Ausnahmen gibt es nur in bestimmten Situationen, für die der Arbeitgeber vom Sozialgericht eine Zustimmung einholen muss.

Wenn eine einvernehmliche Lösung für beide von Vorteil ist, ist dies möglich, muss aber schriftlich festgehalten werden.

 

Die Arbeiterkammer bietet umfassende Beratungen zu diesem Thema an, falls du noch mehr wissen möchtest. Ansonsten kann man nur raten, den Mutterschutz zu genießen, bevor eine der vielleicht schönsten Veränderungen deines Lebens kommt: dein Baby!

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