Berufs­zulassung

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Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Leben mit dem Baby

Allgemein

Willkommen im ÖHG

Grundlegende Informationen über das Österreichische Hebammengremium.

Information Hebammenregister

Information über Zulassung zur Berufsausübung als Hebamme sowie die Ausstellung eines Hebammenausweises und eines Fortbildungspasses. (Wenn die Ausbildung nicht in Österreich sondern in einem EWR-Staat absolviert wurde, ist unbedingt auch das “Info Europäischer Wirtschaftsraum” zu beachten!)

Formblatt Hebammenregisterblatt

Das ausgefüllte Formblatt ist für die Eintragung in das Hebammenregister notwendig

Ausweisunterschriftenblatt

Das ausgefüllte Formblatt ist für die Ausstellung des Ausweises notwendig

Formblatt Ärztliches Attest

Die ausgefüllte und von einem Arzt unterfertigte Bestätigung ist für die Eintragung in das Hebammenregister notwendig

Formblatt Zustellvollmacht

Hat eine Antragstellerin keinen Wohnsitz/keine eigene Zustelladresse in Österreich, so ist, um eine Zustellung in Österreich zu ermöglichen, eine Zustellvollmacht beizubringen.

EWR Anerkennung

Information Europäischer Wirtschaftsraum – Anerkennung
Information Europäischer Wirtschaftsraum – Registereintragung
Information Europäischer Wirtschaftsraum – Deutschkenntnisse
Information Europäischer Wirtschaftsraum – RL2005/36-Anhang 5.5.1 und 5.5.2

Information über die Vorgangsweise und notwendigen Dokumente, wenn eine Hebamme, die ihre Ausbildung in einem Land des EWR absolviert hat, in Österreich ihren Beruf ausüben wollen.

(Länder, auf die sich diese Informationen beziehen: 

Deutschland, Finnland, Dänemark, Schweden, Holland, Irland, Belgien, Frankreich, Spanien, Portugal, Griechenland, Italien, Luxemburg, Norwegen, Island, Schweiz, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Lettland, Estland, Litauen, Malta, Zypern (gr. Teil), Bulgarien, Rumänien, Kroatien)

Information vorübergehende freiberufliche Tätigkeit

Information über die Vorgangsweise und notwendigen Dokumente, wenn eine Hebamme, die in einem Land des EWR als Hebamme tätig ist, in Österreich ihren Beruf vorübergehend freiberuflich ausüben will.

Information Arbeiten in der EU

Information über notwendige Schritte wenn eine Hebamme ihren Beruf in einem Land des EWR-Raumes ausüben will.

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