Kosten
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Hebammenbetreuung ist ein Leistung der Krankenkassen in Österreich
Jede Frau kann die Hilfe einer Hebamme in Anspruch nehmen – in der Schwangerschaft, bei der Geburt, im Wochenbett und bis zum Ende der Stillzeit.
Welche Kosten durch die Krankenkasse übernommen werden, sehen Sie in der Grafik „Hebammenbetreuung im Überblick“ auf dieser Seite.
Die Hebammenberatung im Eltern-Kind-Pass zwischen 18. und 22. Schwangerschaftswoche (SSW) ist kostenlos für alle Schwangeren, ebenso ein Hausbesuch der Hebamme bzw. eine Sprechstunde in der Hebammenordination ab der 32. SSW.
Wenn Sie eine ambulante Geburt oder eine Hausgeburt planen, dann bezahlt die Sozialversicherung zusätzliche Termine mit der Hebamme in der Schwangerschaft.
Der Hebammen-Beistand bei der Geburt ist selbstverständlich eine Kassenleistung, im Krankenhaus genauso wie in der Hebammenpraxis oder bei der Hausgeburt.
Wenn Sie Ihre eigene Hebamme zur Geburt ins Krankenhaus mitnehmen (= Beleghebammengeburt, Geburtsbegleitung), dann bezahlt das die Krankenkasse jedoch nicht.
Die Kosten für die Wochenbettbetreuung durch die Hebamme übernimmt die Sozialversicherung jedenfalls. In den ersten Tagen nach der Geburt kommt die Hebamme täglich zum Hausbesuch, danach bei Bedarf bis zur 8. Woche. bzw. bis zur 12. Woche nach Kaiserschnitt, Frühgeburt und Mehrlingsgeburt.
Die Hebamme mit Kassenvertrag verrechnet ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse. Bei einer Wahlhebamme tragen Sie die Kosten selbst und können diese bei der Krankenkasse einreichen. Rückerstattet werden bis zu 80 Prozent des jeweiligen Kassentarifs.
Alle Hebammenleistungen nach der Geburt können auch im Fall eines Schwangerschaftsverlusts nach der 18. SSW als Kassenleistung in Anspruch genommen werden.
Hier finden Sie einen nochmals vergrößerten Überblick über Hebammenleistungen, die von den Sozialversicherungsträgern bezahlt werden..
Leistungsspektrum von Hebammen
Die Beratung und Betreuung durch eine Hebamme geht weit über die Kassenleistungen hinaus und reicht vom Kinderwunsch bis zum vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes.
Angebote von Hebammen umfassen beispielsweise:
- Beratung bei Kinderwunsch (präkonzeptionelle Beratung)
- Geburtsvorbereitungskurse
- Beleghebammengeburten im Krankenhaus
- Stillgruppen und Ernährungsberatung
- Beratungen in Eltern-Kind-Zentren
- Beckenbodentraining
- Rückbildungsgymnastik
- Babymassage
- v.m.
Die Kosten für Leistungen, die außerhalb des Leistungskatalogs der Krankenkasse liegen, sind zur Gänze selbst zu tragen.