ÖHG fordert: Eins-zu-eins-Betreuung während der Geburt umsetzen!
Wir fordern verlässliche Rahmenbedingungen für die leitliniengerechte Versorgung der Frau und des Kindes während der Geburt. Sobald eine Gebärende in die aktive Eröffnungsphase der Geburt kommt, soll sie von einer Hebamme betreut werden, die sich ausschließlich um diese eine Geburt kümmert.
Das geht auch in der Klinik, mit den entsprechenden Stellenplänen. Eins-zu-eins-Betreuung bedeutet nämlich nicht, dass eine Hebamme eine Geburt durchgehend betreut. Dienstwechsel und Übergabe an eine Kollegin sind mit der Eins-zu-eins-Betreuung vereinbar.
Eins-zu-eins-Betreuung bedeutet:
Eine Hebamme ist für eine Gebärende da und zwar ab der aktiven Eröffnungsphase und in der aktiven Austrittsphase. Die Frau hat zu diesem Zeitpunkt bereits regelmäßige, intensive Wehen. Die Geburt kann jetzt rasch gehen, aber auch noch bis zu 12 Stunden dauern.
Die Hebamme betreut die Frau bei der Atmung während der Wehen, bei der Erleichterung der Schmerzen und sie hilft der Frau, Positionen zu finden, die den Wehenschmerz erleichtern und das Kind optimal in den Geburtskanal leiten. Sie kontrolliert laufend, dass es der Gebärenden und dem Kind gut geht und dass die Geburt komplikationsfrei verläuft.
Die Eins-zu-eins-Betreuung durch die Hebamme während der Geburt geht erwiesenermaßen mit weniger Komplikationen und Interventionen einher und führt zu einer größeren Zufriedenheit der Frauen.
Leitlinie empfiehlt Eins-zu-eins-Betreuung durch Hebammen
Für den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die tägliche Praxis der Geburtshilfe gibt es seit 2021 die erste S3-Leitlinie im deutschsprachigen Raum zur vaginalen Geburt am Termin. Die medizinischen Fachgesellschaften der Hebammen und der Ärzt*innen haben die Leitlinie gemeinsam entwickelt und als Ergebnis eines langen Konsensprozesses veröffentlicht. Die Leitlinie liefert Hebammen und Ärzt*innen geballtes Wissen und eine gute Orientierung für Entscheidungen und Handlungen in der Geburtshilfe.
Eine ganz zentrale Empfehlung der Leitlinie, nämlich die Eins-zu-eins-Betreuung durch die Hebamme ab der aktiven Eröffnungsphase der Geburt, ist in Österreich leider in vielen Kliniken noch nicht der Standard, auf den sich die Gebärende verlassen kann. Das ist nicht gut für die Frau, wenn sie im Kreißzimmer allein gelassen wird, und auch nicht gut für die Hebammen, wenn sie die Frau nicht ohne Unterbrechung betreuen können.
Wir Hebammen fordern, dass die Entscheidungsträger des österreichischen Gesundheitssystems die Rahmenbedingungen für eine verlässliche Eins-zu-eins-Betreuung während der Geburt rasch umsetzen!
Quelle: S3 Leitlinie „Vaginale Geburt am Termin“ – Kurz- und Langversion auf der AWMF-Webseite: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/015-083.html