Kassentarife

Tarife der österreichischen Krankenkassen für Hebammenleistungen

Hebammentarife seit 1.7.2007:

Materialien:

Für die obengenannten Leistungen (Leistungen die im Vertrag enthalten sind), darf die Hebamme mit Kassenvertrag weder ein Privathonorar fordern, noch entgegennehmen.
Für obengenannte Leistungen durch eine Wahlhebamme erstattet die Krankenkasse 80 % des Tarifes.

Für andere Leistungen der Hebammen wie:
Geburtsvorbereitung, Geburt im Krankenhaus, Rückbildungsgymnastik etc. erfolgt keine Rückerstattung durch die Krankenkassen (nicht im Tarif enthalten)

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