Hebammen-Arbeit
Wissenswertes über Hebammen
Jährlich kommen (zur Zeit) in Österreich knapp 80.000 Kinder zur Welt.
Jedes von ihnen wird von den Händen einer der rund 1.500 Hebammen Österreichs willkommen geheißen. Aber der Beistand bei der Geburt, bei dieser Höchstleistung, die eine Mutter und ihr Baby vollbringen, ist nur ein Teilbereich der Arbeit der Hebammen.
Wo arbeiten Hebammen?
Freiberuflich (mit oder auch ohne Hebammenordination, in einem sogenannten Hebammenzentrum oder einer Hebammenpraxis (auch Gemeinschaftspraxen) und/oder in einem Krankenhaus mit geburtshilflicher Abteilung, im Geburtshaus, im Entbindungsheim oder als Familienhebamme und in Mutter-Eltern-Beratungsstellen.
Beispiele:
- Im Hebammenzentrum Externer Link
- In der Hebammenpraxis (18.Bezirk) Externer Link
- In der Hebammenpraxis Nussdorf Externer Link
- In der Hebammenpraxis (Dornbirn) Externer Link
Hier finden Sie weitere Hebammenpraxen
Was ist die Aufgabe einer Hebamme?
Die Hebammen sind dazu da, um die Frauen durch die Schwangerschaft, durch die Geburt und in den Tagen danach zu begleiten. Für diese wichtige Zeit im Leben stellen sie ihr Wissen und Können zur Verfügung.
Siehe dazu folgende Auszüge aus dem Hebammengesetz 1994:
Hebammengesetz überspringen § 2.- Der Hebammenberuf umfasst die Betreuung, Beratung und Pflege der Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin, die Beistandsleistung bei der Geburt sowie die Mitwirkung bei der Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge.
- Bei der Ausübung des Hebammenberufes sind eigenverantwortlich insbesondere folgende Tätigkeiten durchzuführen:
- Information über grundlegende Methoden der Familienplanung;
- Feststellung der Schwangerschaft, Beobachtung der normal verlaufenden Schwangerschaft, Durchführung der zur Beobachtung des Verlaufs einer normalen Schwangerschaft notwendigen Untersuchungen;
- Veranlassung von Untersuchungen, die für eine möglichst frühzeitige Feststellung einer regelwidrigen Schwangerschaft notwendig sind, oder Aufklärung über diese Untersuchungen;
- Vorbereitung auf die Elternschaft, umfassende Vorbereitung auf die Geburt einschließlich Beratung in Fragen der Hygiene und Ernährung;
- Betreuung der Gebärenden und Überwachung des Fötus in der Gebärmutter mit Hilfe geeigneter klinischer und technischer Mittel;
- Spontangeburten einschließlich Dammschutz sowie im Dringlichkeitsfall Steißgeburten und, sofern erforderlich, des Scheidendammschnittes;
- Erkennen der Anzeichen von Regelwidrigkeiten bei der Mutter oder beim Kind, die eine Rücksprache mit einer Ärztin/einem Arzt oder das ärztliche Eingreifen erforderlich machen, sowie Hilfeleistungen bei etwaigen ärztlichen Maßnahmen, Ergreifen der notwendigen Maßnahmen bei Abwesenheit der Ärztin/des Arztes, insbesondere manuelle Ablösung der Plazenta, woran sich gegebenenfalls eine manuelle Nachuntersuchung der Gebärmutter anschließt;
- Beurteilung der Vitalzeichen und -funktionen des Neugeborenen, Einleitung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen und Hilfeleistung in Notfällen, Durchführung der sofortigen Wiederbelebung des Neugeborenen;
- Pflege des Neugeborenen, Überwachung des Zustandes der Mutter nach der Geburt und Erteilung zweckdienlicher Ratschläge für die bestmögliche Pflege des Neugeborenen;
- Pflege der Wöchnerin, Überwachung des Zustandes der Mutter nach der Geburt und Erteilung zweckdienlicher Ratschläge für die bestmögliche Pflege des Neugeborenen;
- Durchführung der von der Ärztin/vom Arzt verordneten Maßnahmen;
- Abfassen der erforderlichen schriftlichen Aufzeichnungen.
- Jede Schwangere hat zur Geburt und zur Versorgung des Kindes eine Hebamme beizuziehen.
- Ist die Beziehung einer Hebamme bei der Geburt selbst nicht möglich, so hat die Wöchnerin jedenfalls zu ihrer weiteren Pflege und der Pflege des Säuglings unverzüglich eine Hebamme beizuziehen.
Hebammenarbeit in der Schwangerschaft:
- Untersuchungen (u.a. Feststellung der Schwangerschaft)
- Information
- Hausbesuche
- telefonische Beratung
- Hebammenordination
- Geburtsvorbereitung
- Schwangerenschwimmen
Hebammenarbeit bei der Geburt:
Begleitung und Betreuung bei der Geburt im Krankenhaus, Entbindungsheim, Geburtshaus oder zu Hause.
Hebammenarbeit nach der Geburt:
- Hausbesuche
- Untersuchungen
- Beratung
- Hilfe beim Stillen
- Babypflege
- Wochenbettgymnastik
Lesen Sie zum Thema Stillen auch hier weiter!
Hebammenhilfe / Kosten
Die Hilfe einer Hebamme kann von jeder Frau in Anspruch genommen werden.
Hebammenhilfe ist nicht kostenlos, aber eine Leistung der Krankenkassen. Vertragshebammen (Hebammen, die einen Vertrag mit den Krankenkassen haben) verrechnen direkt mit den Krankenkassen wenn Ihre Hilfe in Anspruch genommen wird. Hebammen, die keinen Vertrag mit den Krankenkassen haben, müssen direkt bezahlt werden. Es werden 80 % der tariflich vereinbarten Leistungen danach von Ihrer Krankenkasse rückvergütet. Die Tarifordnung umfaßt Hausbesuche, Untersuchungen in der Hebammenordination und die Hausgeburt.
Hier finden Sie eine Aufstellung der Tarife der Krankenkassen!
Eine Hebamme sollte möglichst frühzeitig in der Schwangerschaft ausgesucht werden. Dabei helfen die Landesgeschäftsstellen des Österreichischen Hebammengremiums.