Berufszulassung
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Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Leben mit dem Baby
Allgemein
Grundlegende Informationen über das Österreichische Hebammengremium.
Information über Zulassung zur Berufsausübung als Hebamme sowie die Ausstellung eines Hebammenausweises und eines Fortbildungspasses. (Wenn die Ausbildung nicht in Österreich sondern in einem EWR-Staat absolviert wurde, ist unbedingt auch das “Info Europäischer Wirtschaftsraum” zu beachten!)
Formblatt Hebammenregisterblatt
Das ausgefüllte Formblatt ist für die Eintragung in das Hebammenregister notwendig
Die ausgefüllte und von einem Arzt unterfertigte Bestätigung ist für die Eintragung in das Hebammenregister notwendig
Hat eine Antragstellerin keinen Wohnsitz/keine eigene Zustelladresse in Österreich, so ist, um eine Zustellung in Österreich zu ermöglichen, eine Zustellvollmacht beizubringen.
EWR Anerkennung
Information Europäischer Wirtschaftsraum – Anerkennung
Information Europäischer Wirtschaftsraum – Registereintragung
Information Europäischer Wirtschaftsraum – Deutschkenntnisse
Information Europäischer Wirtschaftsraum – RL2005/36-Anhang 5.5.1 und 5.5.2
Information über die Vorgangsweise und notwendigen Dokumente, wenn eine Hebamme, die ihre Ausbildung in einem Land des EWR absolviert hat, in Österreich ihren Beruf ausüben wollen.
(Länder, auf die sich diese Informationen beziehen:
Deutschland, Finnland, Dänemark, Schweden, Holland, Irland, Belgien, Frankreich, Spanien, Portugal, Griechenland, Italien, Luxemburg, Norwegen, Island, Schweiz, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Lettland, Estland, Litauen, Malta, Zypern (gr. Teil), Bulgarien, Rumänien, Kroatien)
Information vorübergehende freiberufliche Tätigkeit
Information über die Vorgangsweise und notwendigen Dokumente, wenn eine Hebamme, die in einem Land des EWR als Hebamme tätig ist, in Österreich ihren Beruf vorübergehend freiberuflich ausüben will.
Information Arbeiten in der EU
Information über notwendige Schritte wenn eine Hebamme ihren Beruf in einem Land des EWR-Raumes ausüben will.